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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hatten Sie Ende August über www.politikverdrossenheit.com um Kontaktaufnahme zu möglichst vielen Bundestagsabgeordneten mit dem Ziel gebeten, die rückwirkende und aus unserer Sicht verfassungswidrige Einführung von § 20 Abs. 2b EStG zu verhindern. Die Reaktionen der Abgeordneten zeigen, dass Sie unserer Bitte zahlreich gefolgt sind. Hierfür bedanken wir uns herzlich.

Mit der nachfolgenden Auflistung möchten wir den Standpunkt der im Bundestag vertretenen  Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wiedergeben. Die Antworten gingen entweder bei uns oder einem unserer Partner ein, der sie dann an uns weiter leitete. Unsere Würdigung ist am Ende der e-mail beigefügt.

Antwort von Herrn Dr. Guido Westerwelle, FDP:

"... Sie haben bei Ihrem Anliegen meine volle Unterstützung. Wir haben seitens der FDP-Fraktion im Finanzausschuss bereits bei dem "Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen" beantragt, keine Rückwirkung zu beschließen, weil das schützenswerte Vertrauen der Betroffenen berücksichtigt werden muss. Wir Liberale wissen: Gesetze sollen grundsätzlich nicht rückwirkend, sondern zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft treten.

Genau so ist auch der nun vorliegende Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 zu beurteilen. Wenn der Gesetzgeber einen Sachverhalt neu regelt, dann dürfen die Bürger auch darauf vertrauen, dass er ihn umfassend regelt und nicht nach kurzer Zeit eine weitere Neuregelung vornimmt. Dass die schwarz-rote Koalition die verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber rückwirkenden Steuergesetzen ignoriert, halte ich für unverantwortlich. Um Kontinuität und Rechtssicherheit im Steuerrecht zu ermöglichen, sollten Steuergesetze zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft treten."

Antworten von Herrn Omid Nouripour und Frau Priska Hinz, beide BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, jeweils mit folgendem Wortlaut:

"... Wir Grünen sind grundsätzlich gegen eine rückwirkende Änderung von Gesetzen. Die Bürger müssen in das geltende Recht vertrauen können. Es kann nicht sein, das der Staat erst verspätet reagiert und die steuerlichen Bedingungen im Nachhinein verschlechtert. Eine wichtige Ursache für diese Misere ist auch, dass Standortinteressen und entsprechende Verwaltungsstrukturen in Deutschland den Austausch zwischen den Finanzbehörden in verschiedenen Bundesländern behindern.

Wir schlagen deshalb ein grundsätzlich anderes Vorgehen vor. Um effizient und im Sinne des Vertrauensschutzes der Bürger zu einer frühzeitigen Beurteilung von Steuergestaltungen zu kommen, sollte eine Bundessteuerverwaltung solche Gestaltungen zentral, vorab und verbindlich genehmigen. Ähnliche Regelungen existieren bereits in den USA und Großbritannien. Damit wären die Gestaltungen von vornherein bekannt und rückwirkende gesetzliche Änderungen nicht mehr notwendig. Die Bürger könnten auf den Bestand der genehmigten Steuergestaltungen vertrauen..."

Antworten von Verteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung und Christian Frhr. von Stetten, beide CDU, jeweils mit folgendem Wortlaut:

"... Nach Auffassung der Bundesregierung ist diese Rückwirkung zulässig. Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der Gesetzeslage bestehe nicht. Der Gesetzgeber habe mit dem Gesetz zur Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22. Dezember 2005 seine Absicht zum Ausdruck gebracht, dass er Steuerstundungsmodelle generell wirkungsvoll beschränken wollte und die seinerzeit auf dem Markt angebotenen Steuerstundungsmodelle beispielhaft aufgelistet. Damit sei jegliches Vertrauen von Steuerpflichtigen, dass der Gesetzgeber neue Steuerstundungsmodelle akzeptieren würde, zerstört worden.

Die Union wird sich im parlamentarischen Verfahren sehr genau mit dieser gesetzlichen Rückwirkung auseinandersetzen und prüfen, ob und inwieweit hier ein schutzwürdiges Vertrauen der von dieser Regelung betroffenen Bürger bestanden hat. Dabei werden wir die von Ihnen vorgetragenen Argumente in unsere Überlegungen mit einbeziehen."

Antwort von Herrn Lothar Binding, SPD:

"Ich hasse Standardantworten. Dies ist eine Standardantwort.

Der Umgang mit den neuen Medien, auch mit e-mail, bedarf besonders hoher Sensibilität, denn es ist unschwer möglich, die Grundsätze wohlmeinender Politiker zu zerstören. Ich bekomme momentan sehr viel Post von Leuten, die außer "copy" oder "foreward" nichts gedacht haben müssen. Es wird ein einmal vorgefertigter Text beliebig oft verschickt. Ziellos, ohne eigene Formulierung, gewissermaßen mit gestohlener Betroffenheit. Das deutet darauf hin, dass das im kopierten Text formulierte Anliegen eine solch geringe Bedeutung für den Absender hat, dass er sich noch nicht einmal die Mühe macht, einen eigenen inhaltlichen Beitrag zur Korrespondenz mit einem bestimmten Adressaten zu leisten. Gleichwohl wird aber eine individuelle Antwort vom Absender erwartet...".

Unsere Würdigung:

Herzlichen Dank an BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und die FDP. Beide Parteien haben das Problem der Verfassungswidrigkeit rückwirkender Gesetzesänderungen und deren verheerende Wirkung auf die Gesellschaft und Wirtschaft in Deutschland erkannt.  
Da wir inhaltlich ähnliche Antworten auch von anderen Abgeordneten der beiden Parteien erhalten haben, dürften die hier aufgeführten Politikerstandpunkte die Meinung zahlreicher Abgeordneter beider Parteien wiedergeben.

Die CDU ist aus unserer Sicht bislang auf dem Holzweg, hat aber zumindest die Problematik erkannt. Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der Gesetzeslage besteht durchaus, zumal der Referentenentwurf zum Gesetz keine Rückwirkung vorsah und zahlreiche Bundesbürger daher bis zum Tag der Bekanntmachung des Kabinettsbeschusses auf den Vertrauensschutz bestehender Gesetze bauen konnten. Wo gearbeitet wird, unterlaufen auch Fehler. Entscheidend ist, dass man zu eigenen Fehlern steht und die Folgen schwacher Eigenleistung nicht Dritten aufbürdet. Der § 15b EStG ist mangelhaft und nach Meinung zahlreicher Experten selbst verfassungswidrig. Zumindest hat er eine Lücke, die nun verfassungswidrig, da rückwirkend, geschlossen werden soll. Der Vertrauensverlust in den Standort Deutschland wird bei rückwirkender Einführung von Gesetzen jedoch zur weiter verstärkten Verlagerung von Kapital, Unternehmen und Arbeitsplätzen führen. Der Schaden hieraus wird um ein Vielfaches größer sein als der kurzfristige fiskalische Nutzen einer rückwirkenden Gesetzesänderung. Hier noch ein Hinweis: Fonds, die in die Produktlinie "fremdfinanzierte Schuldverschreibungen" investieren, sind bereits seit 2003 und damit bereits lange vor Einführung von § 15b EStG auf dem Markt. Sie waren der Finanzverwaltung bereist 2005 wohl bekannt. Die Wirkung von § 15b EStG hat man bewusst auf gewerbliche Einkünfte beschränkt. Folgerichtig wurden "fremdfinanzierte Schuldverschreibungen" im Gegensatz zu Medienfonds und anderen Anlagen nicht als "unerwünschte Produktgattung"  in § 15b EStG beispielhaft aufgelistet. Die Argumentationslinie der CDU/CSU  ist damit widerlegt. Wer anderes behauptet, ist schlecht informiert oder nimmt es mit der Wahrheit nicht genau. 

Wir fordern hiermit alle Abgeordneten der CDU/CSU auf, sich qualifiziert mit der Verfassungswidrigkeit rückwirkend eingesetzter Gesetze zu beschäftigen und nicht vorgefertigte Meinungen von Kollegen ungeprüft zu übernehmen. Wer verfassungswidrig handelt, gehört abgewählt. Die Wähler sind intelligenter, als mancher Politiker glaubt. Nicht umsonst verliert die CDU dramatisch an Rückhalt in der Bevölkerung, wogegen die Akzeptanz der FDP weiter steigt. Industrienationen wie Italien und Japan haben gezeigt, dass sich die traditionelle Parteienlandschaft völlig ändern kann, wenn die Politiker die Grundlagen rechtsstaatlicher Politik verlassen. Die Implementierung verfassungswidriger Gesetze zwingt die Bevölkerung zum Handeln und zur Abwahl der dafür verantwortlichen Parteien, um für das Land zukünftig noch schlimmeres zu verhindern.   

Skandalös ist aus unserer Sicht die Reaktion der Abgeordneten der SPD. Sachlich fundierte Antworten sind bei uns noch nicht eingetroffen. Während zahlreiche Bundestagsabgeordnete der CDU auf Anfragen der Bürger zumindest reagieren und glaubhaft eine Prüfung des Sachverhaltes zusichern, antworten Abgeordnete der SPD entweder gar nicht auf unangenehme Anfragen oder schreiben Standardfloskeln ohne Inhalt. Ein Beispiel ist oben dargestellt.

Sehr geehrter Herr Binding. Ihre Antwort ging mit gleichem Wortlaut bei mehreren unserer Partner ein. Statt sich zur Sache zu äußern, beschweren Sie sich. Die Abgeordneten von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU konnten es besser. Dagegen tauchen alle Ihre Kollegen der SPD ab und beantworten Wähleranfragen bereits gar nicht mehr. Wer sich nicht mit dem Thema beschäftigt, zeigt sein Desinteresse an der Verfassung und dem Bürger bzw. Wähler. Genau diese Art von Politiker ist für die Politikverdrossenheit in Deutschland verantwortlich und gehört ebenfalls abgewählt. Aktuell stehen nur noch 27% der Bevölkerung hinter der SPD. Wir prognostizieren Ihnen: Es werden noch weniger, wenn Ihre Partei nicht schnell auf den Pfad der Vernunft zurück findet. Arbeiten Sie sich bitte in das Thema ein und folgen Sie ab jetzt qualifizierten Ratschlägen der Experten, nicht ideologisch geprägten Grundsätzen von Vorgestern. Dies gilt im Übrigen auch für andere Themenfelder wie die von der SPD für Unternehmen geplante Besteuerung von Kosten !!! wie Zinsen und Mieten statt der Erträge.

Wir arbeiten an Marketingmaßnahmen, die die Chancen der Abgeordneten (egal von welcher Partei), die sich verfassungskonform verhalten, im nächsten Bundestagswahlkampf zu erhöhen. 
Nach endgültiger Verabschiedung des § 20 Abs. 2b EStG werden wir berichten, welche Abgeordneten sich gegen eine Rückwirkung eingesetzt haben. Ebenso berichten wir, wer für verfassungswidrige Gesetze stimmt oder es für nicht erforderlich hält, Wähleranfragen zu beantworten.

Wir werden Sie bitten, Ihre Zeit und Wählerstimme öffentlichkeitswirksam dafür einzusetzen, dass dem nächsten Bundestag nur Personen angehören, die unsere Verfassung nicht mit den Füßen treten und den Standort Deutschland fördern, statt ihn zu vernichten.

Wir bedanken uns bereits jetzt im Namen aller demokratischen Wähler und Steuerzahler für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vendura-Team

Wir haben dieses e-mail auch an über 400 Bundestagsabgeordnete gesendet, deren e-mail-Adressen uns bekannt sind. Um den Sachverhalt nochmals darzustellen, fügten wir unser Schreiben vom 29. August 2006 als Anhang dieser e-mail bei.

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